Kantonsspital Schaffhausen
Behandlungskosten
Wir behandeln Patientinnen und Patienten aller Versicherungsklassen. Die Kosten für die medizinischen Behandlungen im Kantonsspital SH werden für in der Schweiz wohnhafte Personen in der Regel von Versicherungen (Kranken-/Unfall-/Militär- oder Invalidenversicherung) getragen. Nach Behandlung senden wir die Rechnung direkt an Ihre Versicherung. Bitte klären Sie frühzeitig vor Ihrem Spitaleintritt mit Ihrer Versicherung ab, ob die Kosten übernommen werden, Versicherungsvorbehalte oder -ausschlüsse bestehen. Für EU-Bürgerinnen und Bürger sind spezifische EU-Abkommen gültig. Wenn die Europäische Versicherungskarte vorgewiesen werden kann, entfällt eine Vorauszahlung für allgemein versicherte Patienten. Für alle anderen im Ausland versicherten Patientinnen und Patienten gelten die Preise und Tarife gemäss Taxordnung der Spitäler Schaffhausen.
Notfallmässige Behandlung
Bei einem Notfall werden überall in der Schweiz die gesamten Kosten (abgesehen vom Selbstbehalt und der Jahresfranchise) von Ihrer Krankenversicherung und dem Kanton übernommen. In diesem Fall entstehen Ihnen also keine Zusatzkosten.
Zahlung von nicht durch die Grundversicherung gedeckten Zusatzleistungen
In folgenden Fällen wird ein Kostenvorschuss verlangt:
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- Sofern keine oder nur eine ungenügende Versicherungsgarantie eines Versicherers vorliegt (bei Patienten, die im Ausland wohnhaft sind, richtet sich die Höhe der Anzahlung nach der mutmasslichen Höhe der Behandlungskosten).
- Für Leistungen, welche gemäss Krankenversicherungsgesetz keine Pflichtleistungen darstellen.
- Bei Patienten, welche einen Zimmer-Upgrade oder die freie Arztwahl wünschen und keine entsprechende Zusatzversicherung Halbprivat oder Privat haben.
Auskünfte zu Tarifen
Patientenaufnahme und Information
Tel. +41 52 634 28 08
patientenaufnahme@spitaeler-sh.ch
Kostenvoranschläge und Fragen/Reklamationen zu Rechnungen
Leistungsmanagement und Fakturierung
Tel. +41 52 634 33 45
fakturierung@spitaeler-sh.ch