Kantonsspital Schaffhausen
Behandlungskosten
> Taxordnung der Spitäler Schaffhausen
Notfallmässige Behandlung
Bei einem Notfall werden überall in der Schweiz die gesamten Kosten (abgesehen vom Selbstbehalt und der Jahresfranchise) von Ihrer Krankenversicherung und dem Kanton übernommen. In diesem Fall entstehen Ihnen also keine Zusatzkosten.
Zahlung von nicht durch die Grundversicherung gedeckten Zusatzleistungen
In folgenden Fällen wird ein Kostenvorschuss verlangt:
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- Sofern keine oder nur eine ungenügende Versicherungsgarantie eines Versicherers vorliegt (bei Patienten, die im Ausland wohnhaft sind, richtet sich die Höhe der Anzahlung nach der mutmasslichen Höhe der Behandlungskosten).
- Für Leistungen, welche gemäss Krankenversicherungsgesetz keine Pflichtleistungen darstellen.
- Bei Patienten, welche einen Zimmer-Upgrade oder die freie Arztwahl wünschen und keine entsprechende Zusatzversicherung Halbprivat oder Privat haben.
Auskünfte zu Tarifen
Patientenaufnahme und Information
Tel. +41 52 634 28 08
patientenaufnahme@spitaeler-sh.ch
Kostenvoranschläge und Fragen/Reklamationen zu Rechnungen
Leistungsmanagement und Fakturierung
Tel. +41 52 634 33 45
fakturierung@spitaeler-sh.ch
Elektronische Rechnungskopie (Patientenportal)
Patientinnen und Patienten, welche eine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, können ab Registrierungszeitpunkt erstellte Rechnungen digital einsehen und bei Bedarf herunterladen.
Kontakt bei Fragen:
Tel. +41 52 634 33 45
patientenportal@spitaeler-sh.ch