Aktuelles aus den Spitälern
ZÜRÜCK ZUR ÜBERSICHTMaskenpflicht ab Freitag, 1. Juli 2022
29.06.22Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage und basierend auf diesen Empfehlungen haben die Spitäler Schaffhausen für alle Standorte – zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden – die Wiedereinführung der allgemeinen Maskenpflicht für alle Personen inklusive Kinder ab 6 Jahren entschieden. Ab Freitag, 1. Juli 2022, gilt eine Maskenpflicht in Patientenzimmern, Zonen mit Patientenkontakt und allen öffentlich zugänglichen Bereichen. Chirurgische Masken sind an am Haupteingang und alten Haupteingang erhältlich.
Die bestehenden Schutzmassnahmen, wie beispielsweise die Händedesinfektion, bleiben weiterhin in Kraft. Bei Krankheitssymptomen, die auf Covid hinweisen, ist auf Spitalbesuche zu verzichten. Am Kantonsspital gilt nach wie vor eine Limitierung der Besuchs- und Begleitpersonen.
Die aktuellen Zutrittsregeln für die Standorte der Spitäler Schaffhausen entnehmen Sie jeweils der Internetseite www.spitaeler-sh.ch/corona