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Spitäler Schaffhausen: Reduktion von Wahleingriffen und nicht dringenden Operationen

03.11.20
Um die Behandlung der weiter steigenden Zahl von Covid-19-Patienten zusätzlich zu den Nicht-Covid-Patienten im Kanton Schaffhausen sicherzustellen, reduzieren die Spitäler Schaffhausen die Zahl der Wahleingriffe und nicht dringenden Operationen. So können weitere personelle Ressourcen innerhalb des Kantonsspitals verlagert werden.
Ende Woche wird am Kantonsspital Schaffhausen aufgrund der zunehmenden Hospitalisationen von Verdachtsfällen und Covid-19-Patienten eine zweite Isolationsstation in Betrieb genommen werden. Damit reduziert sich die Bettenkapazität für Nicht-Covid-Patienten. Um die Betten- und damit die Aufnahmekapazität für Patienten, die eine stationäre medizinische Behandlung benötigen, sicherstellen zu können, hat der spitalinterne ‚Führungsstab Corona-Pandemie' zusätzliche Massnahmen beschlossen; ab heute Dienstag, 3. November 2020, reduzieren die Spitäler Schaffhausen die Wahleingriffe und nicht dringenden Operationen respektive verschieben diese. Die damit freiwerdenden personellen Ressourcen werden zur Betreuung sowohl von Covid-19-Patienten als auch von Nicht-Covid-Patienten auf der Intensivstation, der Überwachungseinheit und der Isolationsstationen eingesetzt. Dies bedeutet erneut eine grosse personelle Verschiebung innerhalb des Betriebs.

Betroffene Patienten werden persönlich über die Absage bzw. Verschiebung ihrer Operation benachrichtigt. Nicht abgesagte Termine können wie geplant wahrgenommen werden.

Ambulante Eingriffe und Sprechstunden werden bis auf Weiteres wie geplant durchgeführt, jedoch kann es vereinzelt zu Verschiebungen kommen.

Im Gegensatz zum plötzlichen Lockdown und damit einhergehenden Stopp allerWahleingriffe im Frühjahr, erfolgen die aktuellen Massnahmen dynamisch in Abhängigkeit der Betten- und Belegungssituation sowie der verfügbaren personellen Ressourcen. Dazu analysiert der ‚Führungsstab Corona-Pandemie' der Spitäler Schaffhausen die Entwicklung laufend und leitet bei Notwendigkeit weitere Schritte ein, um für Patientinnen und Patienten – aufgrund von Covid-19 oder anderer Beschwerden – weiterhin jederzeit die benötigte Behandlung und Betreuung sicherstellen zu können.

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