Aktuelles aus den Spitälern
ZÜRÜCK ZUR ÜBERSICHTExklusive Zusammenarbeit zwischen den Ärzten des Ärztezentrums Zenit AG und den Spitälern Schaffhausen
27.03.19Die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen für Schweizer Spitäler befinden sich in einer stetigen Entwicklung mit steigenden gesetzlichen Vorgaben. Diese akzentuieren sich insbeson-dere in den operativen Fachgebieten, beispielsweise über Mindestfallzahlen pro Operateur und leistungsspezifische Qualitätsanforderungen, die zu einer zunehmenden Subspezialisierung füh-ren. Sie stärken damit die Patientensicherheit.
Vor diesem Hintergrund fanden zwischen Exponenten des Ärztezentrums ZeniT AG (ZeniT AG) und den Spitälern Schaffhausen über einen längeren Zeitverlauf Gespräche statt, die zum Ziel hatten, die bisherige Zusammenarbeit, die bereits seit 2016 über einen Belegarztvertrag begrün-det ist, in eine vertiefte und exklusive Kooperation in den Fachbereichen
Orthopädie, Rheumato-logie, Schmerztherapie und muskuloskelettale Rehabilitation zu überführen. Mit der Bündelung der Behandlungskompetenzen soll insbesondere langfristig die wohnortsnahe orthopädische Versorgung im Einzugsgebiet des Kantons Schaffhausen gewährleistet und gestärkt sowie eine optimale Patientenversorgung sichergestellt werden. Der Ausbau der bisherigen Zusammenar-beit zu einer exklusiven Kooperation wird mit einer Minderheitsbeteiligung der Spitäler Schaff-hausen an der ZeniT AG gefestigt. Die bisherige selbstständige Praxistätigkeit der ZeniT-Ärzte am Bleicheplatz in Schaffhausen ist von dieser Zusammenarbeit nicht tangiert.
Für die stationäre Behandlung der ZeniT-Patienten/-innen wird eine separate Einheit innerhalb des Kantonsspitals Schaffhausen entstehen. Damit die Abläufe etabliert und die notwendigen Kapazitäten bereitgestellt werden können (unter anderem innerhalb der Operationssäle und be-züglich Fachpersonal), wurde für die Umsetzung der Zusammenarbeit eine Initialisierungsphase bis Ende Oktober 2019 vereinbart. Die Patienten können sich auch weiterhin von ihrem bisheri-gen vertrauten Arzt der ZeniT AG behandeln und betreuen lassen.
Der Schaffhauser Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 26. März 2019 dem Antrag des Spi-talrates auf Genehmigung der Beteiligung der Spitäler Schaffhausen an der Ärztezentrum ZeniT AG, gestützt auf Art. 10 lit. c des Spitalgesetzes, in Vertretung des Kantons als Eigner der Spitä-ler Schaffhausen, stattgegeben.
Ärztezentrum Zenit AG Spitäler Schaffhausen
Dr. med. Ulrich Böhni Daniel Lüscher
Präsident Verwaltungsrat Spitaldirektor
Dr. med. Edgar Funke Dr. med. Markus Eberhard
Vizepräsident Verwaltungsrat Medizinischer Direktor Kantonsspital