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CORONAVIRUS SARS-CoV-2

Die Spitäler Schaffhausen informieren Sie an dieser Stelle über das Coronavirus SARS-CoV-2.
Tests und Impfungen ab dem 1. März 2023
Die Aufgaben des Kantonalen Impfzentrums und des Kantonalen Abklärungszentrums wurden ab dem 1. März 2023 von festgelegten Arztpraxen und Apotheken übernommen. 

Weitere Informationen entnehmen Sie der Homepage des Kantons Schaffhausen: www.sh.ch/corona 

Zutrittsregelung Kantonsspital
Keine allgemeine Maskenpflicht – alle Personen können selbstverantwortlich freiwillig eine Maske tragen.

Verzichten Sie auf Besuche, wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion oder Fieber haben. Bitte desinfizieren Sie regelmässig die Hände und lüften Sie die Räume.

Es sollte stets eine Maske getragen werden 

  • bei Symptomen einer Atemwegsinfektion (Halsweh, Schluckbeschwerden, Schnupfen, Husten usw.)

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Zutrittsregelung Psychiatriezentrum Breitenau (inkl. Langzeitpsychiatrie)
Keine allgemeine Maskenpflicht – alle Personen können selbstverantwortlich freiwillig eine Maske tragen.

Verzichten Sie auf Besuche, wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion oder Fieber haben. Bitte desinfizieren Sie regelmässig die Hände und lüften Sie die Räume.

Es sollte stets eine Maske getragen werden 

  • bei Symptomen einer Atemwegsinfektion (Halsweh, Schluckbeschwerden, Schnupfen, Husten usw.)

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

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